Registrierungspflicht gemäß REACH-Verordnung
thyssenkrupp Materials Austria GmbH ist ein Handelshaus, das sich vornehmlich mit metallischen Werkstoffen und Kunststoffen beschäftigt.
Die REACH-Verordnung unterscheidet unter anderem Stoffe und Erzeugnisse. Ein Stoff im Sinne der REACH-Verordnung ist ein chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können.
thyssenkrupp Materials Austria GmbH handelt nicht mit Stoffen, sondern mit Erzeugnissen. Ein Erzeugnis im Sinne der REACH-Verordnung ist ein Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt.
Damit ist thyssenkrupp Materials Austria GmbH nicht von der REACH-Verordnung betroffen.
Diese Aussage haben wir uns von führenden Lieferanten unserer Erzeugnisse bestätigen lassen. Eine inhaltlich gleiche Aussage liegt uns vom REACH-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vor.
Darüber hinaus werden wir uns auf Anfrage bemühen, Sicherheitsdatenblätter für die Erzeugnisse zur Verfügung zu stellen.